
mediseo – Digital Health Marketing
In diagnostischen Fachbereichen, die eine direkte Untersuchung des Körpers erfordern, können Patienten und Ärzte natürlich nicht auf Praxisbesuche verzichten. Doch auch Zahnärzte und Notfallmediziner profitieren von Videosprechstundensystemen und können so viel Arbeitszeit für einfache Verlaufskontrollen oder Krankschreibungen einsparen. Für viele Psychotherapeuten, Allgemeinmediziner und andere Fachärzte sind Videosprechstunden ein fester Teil des Praxisalltags und machen eine umfängliche Patientenbehandlung möglich. Durch den Einsatz von Videosprechstundensystemen sparen Patienten lange Wartezeiten und können sich mit Folgebeschwerden nach Behandlungen und mit anderen akuten Beschwerden direkt an ihren Arzt wenden. Zudem sinkt das Infektionsrisiko bei Behandlungen von Patienten mit ansteckenden Atemwegsinfekten oder Viruserkrankungen, wenn diese die Praxis gar nicht erst betreten müssen. Für einen reibungslosen Arbeitsablauf in der Praxis und zur Behandlung von Patienten mit infektiösen Krankheiten sind Videosprechstundensysteme heutzutage also kaum wegzudenken.
Bis zum ersten Halbjahr 2020 wurden Videosprechstunden nur in Ausnahmefällen angesetzt. Die Zahl durchgeführter Videosprechstunden in Deutschland stieg während der Coronapandemie von 3.000 auf über 1,4 Millionen. Auch nach der Pandemie behalten viele Arztpraxen die praktischen Systeme bei und passen sich dem Trend der Digitalisierung in der Gesundheitsbranche an. Die virtuellen Sprechstunden ermöglichen Fachärzten ein praxisorientiertes Zeitmanagement und lohnen sich deshalb auch für Kliniken und allgemeinmedizinische Praxen.
Nein – um die Sicherheit von Patientendaten zu gewährleisten, sollten Ärzte nur auf KBV-zertifizierte Sprechstundensysteme zurückgreifen und keine privaten Messenger oder andere Videochat-Alternativen für Arzt-Patienten-Gespräche nutzen. Aus diesem Grund kommen nur Apps in Frage, die vom TÜV oder von anderen unabhängigen Prüfstellen hinsichtlich des Datenschutzes geprüft wurden. Persönliche Informationen von Patienten dürfen für Dritte beispielsweise nicht einsehbar sein und Gespräche dürfen ohne Einwilligung des Patienten nicht aufgezeichnet werden. Eine Liste zertifizierter Videodienstanbieter wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regelmäßig aktualisiert und online bereitgestellt. Die KBV-zertifizierten Anbieter unterscheiden sich teilweise erheblich hinsichtlich ihrer Leistungen und Preise. Ein Videosprechstunden Anbieter Vergleich ist also sinnvoll, um die Infrastruktur Ihrer Praxis passend zum Praxisalltag zu gestalten.
Videosprechstunden können wie normale Sprechstunden über gesetzliche und private Krankenkassen abgerechnet werden, sofern alle Daten datenschutzrechtlich einwandfrei übermittelt wurden. Die geltende Gebührenordnung für Ärzte ist zu beachten, ebenso die gesonderte Rechnungsstellung bei Privatpatienten.
Medizinische Praxen mit KBV-zertifiziertem Videosprechstundensystem können Termine für Videosprechstunden mit Patienten anbieten oder auf ihrer Website einen öffentlichen Link zum virtuellen Wartezimmer bereitstellen. Patienten mit Sprechstundentermin erhalten einen Link per Mail, der sie zur Webseite des Anbieters führt. Dort ist eine Einverständniserklärung nötig, um zum virtuellen Wartezimmer zu gelangen. Auf Patientenseite ist kein Download von Software nötig, für die Bild-zu-Bild-Übertragung wird jedoch ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon vorausgesetzt. Daten von Patienten sollten nur so lange gespeichert werden, wie es für den technischen Ablauf der Videosprechstunde nötig ist. Sensible Patientendaten, die aus dem Gespräch hervorgehen, trägt der Arzt nach dem Gespräch separat in die Patientenunterlagen ein.
Jede Praxis hat andere Anforderungen an ihre Infrastruktur. Die Gütekriterien für Anbieter von Videosprechstunden werden deshalb unterschiedlich gewichtet:
Preise und Mindestlaufzeiten variieren von Anbieter zu Anbieter. Kostenlose Anbieter finanzieren sich in der Regel mit Werbung, die Patienten und Ärzten beim Aufrufen von Plattformen oder in den Anwendungen angezeigt wird.
Viele Videosprechstunden Anbieter arbeiten ohne Software zum Download oder Datenträger. Die Anmeldung von Praxen und die Nutzung erfolgen nach der Registrierung online.
Kostenlose Testphasen gehören für Videosprechstunden Anbieter zum guten Ton und werden fast überall angeboten.
In akuten Notfällen können Psychotherapeuten und Allgemeinmediziner mit smartphonefähiger Videosprechstunden App rund um die Uhr für Patienten erreichbar sein. Auch für Patienten erleichtert ein smartphonekompatibles System die Nutzung, da viele Menschen ein Smartphone aber keinen kamerafähigen Computer besitzen.
Das Versenden von Bildern und Dateien ist eine Standardfunktion, die jeder Videosprechstunden Anbieter mitbringen sollte.
Eine nützliche Funktion, die nicht jeder Anbieter mitbringt, ist das Screensharing. Ärzte können das Bild ihres Computers so direkt an Patienten übertragen, um Befunde, Röntgenbilder und andere Dokumente zu teilen.
Für Patienten mit Hörschädigungen oder Sprachproblemen erleichtert eine integrierte Chatfunktion möglicherweise den Ablauf der Videosprechstunde. Auch Patienten mit Migrationshintergrund können sich manchmal leichter schriftlich als mündlich ausdrücken. Um den Umgang mit Patienten aus unterschiedlichen Kulturen zu erleichtern, stellen einige Anbieter ihre Plattformen auch in verschiedenen Sprachausgaben zur Verfügung.
Bei uneingeschränkten Anbietern können bis zu 1.000 Endgeräte an einer Konferenz teilnehmen, sodass Ärzte Sprechstundenprogramme auch für fachlichen Austausch unter Kollegen und für geschäftliche Videokonferenzen nutzen können.
Bei der Durchführung von Videosprechstunden sind datenschutzrechtliche und versicherungsrechtliche Punkte zu beachten. Im untenstehenden tabellarischen Videosprechstunden Anbieter Vergleich sind daher nur Anbieter aufgelistet, die ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient ermöglichen:
Ärzte unterliegen der Aufklärungspflicht, die auch in Videosprechstunden gewährleistet sein muss. Vor Behandlungen und diagnostischen Eingriffen müssen Patienten umfänglich über sämtliche Umstände aufgeklärt werden, die für ihre Behandlungsentscheidung relevant sind. Dazu gehören Informationen zu möglichen Risiken, Behandlungsabläufen und Heilungschancen sowie zu voraussehbaren Kosten und zur Nachsorge. Ärztliche Aufklärungen müssen laut § 630e Absatz 1 BGB zwar persönlich stattfinden. Die Nutzung von Telekommunikationsmitteln zur Fernaufklärung ist jedoch zulässig, sofern der Datenschutz beachtet wird und ein sprachlicher Austausch ohne Verständnisprobleme möglich ist.